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Digitale Infrastrukturen

DSL Anschlüsse (abl social federation GmbH)

Ihre Bestellinformationen werden an abl social federation GmbH weitergeleitet. Die abl social federation GmbH ist Vertragseigner, sowie zuständig für die Erbringung der Leistung und Abrechnung von dieser.

Terminkoordination sowie Support-Center werden über die abl social federation GmbH abgedeckt. Die hier bestellbaren Internetanschlüsse erhalten einen Internet-Router, sowie die Business SLA (Entstörung innerhalb von 8 Stunden). Die Mindestvertragslaufzeit können aus den jeweiligen Artikelbeschreibungen entnommen werden.

Support & Serviceleistungen

Servicezeit betreuter Betrieb
Die Servicezeiten sind: Montag – Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr; Freitag 08:00 – 15:00 Uhr. Jeweils mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Feiertagen einschließlich Heiligabend und Silvester. In diesen Zeiten erfolgt die Betreuung der Systeme durch Administrator/-innen des Auftragnehmers.

Annahme von Störungsmeldungen

Eine Störungsmeldung für die Hotspots kann nur durch Mitarbeiter des Leistungsempfängers erfolgen. Die Störungsannahme erfolgt unter:
+49(0) 911 477 157-77 oder per Mail support@social-federation.com.
Störungsannahme in der Zeit: Montag – Donnerstag (06:30 – 18:00 Uhr); Freitag (06:30 – 17:00 Uhr) jeweils mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Feiertagen, einschließlich Heiligabend und Silvester.

Abgrenzung

Die betriebliche Leistung für das WLAN beschränkt sich auf die zentralen und dezentralen Wireless LAN Komponenten (Hotspot) der Infrastruktur.

Der Support für die WLAN Infrastruktur beschränkt sich ausschließlich auf die Überprüfung des Hotspot; es erfolgt keine Überprüfung von einzelnen Endgeräten. Die zentralen und dezentralen Komponenten werden ausschließlich remote überprüft. Bei Störungen am Hotspot obliegt es dem Kunden, die hier genannte Hardware auf dem Postweg an Dataport zu senden, dieses erfolgt in enger Abstimmung mit Dataport.

Ein kostenloser Austausch kann nur innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit vorgenommen werden.

Störungen, die durch Fremdeinwirkungen oder durch Diebstahl/Verlust entstehen, müssen seitens des Kunden getragen werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei WLAN um ein „Shared Medium“ handelt, die Frequenzen sowie die Leistung des Hotspot werden geteilt. Eine Störungsmeldung für die Hotspots kann nur durch Verantwortliche / Mitarbeiter am Standort gemeldet werden.

Störungen an Verkabelung oder Stromversorgung müssen seitens des Kunden behoben werden.

Alle vertraglichen Inhalte sind in dem Rahmenvertrag mit dem Land Schleswig-Holstein geregelt und abgedeckt, dieser gilt als Grundlage der Vertragsbedingungen für die hier genannten Leistungen.