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Dataport VPN-Client-Lösungen

VPN-Einzelzugang mit Benutzerzertifikat auf Token über eine vorhandene VPN-Netzgruppe

Hiermit können Sie eine sichere VPN-Verbindung über das Internet aufbauen, die auf der Zugehörigkeit zu einer VPN-Netzwerkgruppe basiert, und erhalten Zugriff auf Dienste oder Netzwerkbereiche, die für diese VPN-Netzwerkgruppe freigeschaltet sind.

Sie erhalten von uns

  • ein vorkonfiguriertes Software-Paket für den VPN-Verbindungsaufbau
  • ein benutzerindividuelles, digitales Sicherheitszertifikat auf Token (USB-Stick)
  • einen benutzerindividuellen PIN-Code

So können Sie bestellen:*

  1. Füllen Sie zunächst dieses Formular aus: BF_VPN-Token_für_VPN-Netzgruppe.pdf

  2. Füllen Sie für jeden Benutzer, der einen VPN-Zugang erhalten soll, dieses Formular separat und individuell aus: VPN-BZ-Antrag.pdf

    • Sie müssen nur die leeren Felder mit rotem Rand ausfüllen. Machen Sie das direkt in der PDF-Datei.
    • Überschreiben Sie das Feld „Netzgruppe“ mit dem Namen Ihrer VPN-Netzgruppe. Um Fehler zu vermeiden, verwenden Sie bitte exakt dieselbe Rechtschreibung wie von Dataport für Ihre Netzgruppe vorgegeben (z.B. Groß-/Kleinschreibung, Binde-/Unterstriche), da die Formulare maschinell ausgelesen werden.
    • Speichern Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Datei und benennen Sie diese aussagekräftig um, z.B. „VPN-BZ-Antrag_Meier_Thomas.pdf“.
  3. Schicken Sie alle diese PDF-Dateien per E-Mail von einem berechtigten Postfach an das Postfach dataportvertrieb@dataport.de oder an ein Ihnen ggf. explizit benanntes anderes Postfach.
    Sie brauchen das Formular nicht auszudrucken und zu scannen. Wir benötigen nur die digitalen Versionen (PDFs), da diese automatisch verarbeitet werden. Scans können nicht verarbeitet werden.

  4. Wir schicken Ihnen dann per E-Mail einen Link zum Herunterladen der VPN-Software mit einer Anleitung zur einfachen Installation. Die Token werden per Post zugestellt und die jeweiligen PINs separat.

* Bitte beachten Sie:
Es können nur Bestellungen von bei Dataport als auftragsberechtigt bekannten Personen oder entsprechend registrierten E-Mail-Postfächern entgegen genommen werden.